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E-Fahrzeuge: Was ist erlaubt? Was ist Pflicht?

10. August 2026

Immer häufiger kommen Schüler*innen mit E-Rollern oder E-Trottinettes zur Schule. Dabei werden teilweise Verkehrs- und Sicherheitsregeln missachtet. Auf dem Schulareal gilt für diese Fahrzeuge ein Fahrverbot.

Wir bitten um einen verantwortungsvollen und regelkonformen Umgang mit E-Rollern und E-Trottinettes. Das Manipulieren fremder Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Während Unterricht und Pausen darf das Schulareal grundsätzlich nicht verlassen werden.

Bei wiederholten Regelverstössen oder gefährlichem Verhalten kann die Nutzung des Fahrzeugs für den Schulweg vorübergehend untersagt werden.